Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen Ivonne Bergel (im folgenden Gastgeber) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
1.2 Vertragspartner des Gastes ist Ivonne Bergel.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
2.1 Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Gastgeber und dem Gast zustande.
2.2 Angebote vom Gastgeber in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Dem Gastgeber steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
2.3 Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich der Gastgeber vor.
3.STORNIERUNGSFRISTEN/ RÜCKTRITT DES KUNDEN/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
3.1 Erst mit der Zahlung des Gastes an den Gastgeber liegt eine garantierte Reservierung/Buchung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt der Gastgeber einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Gastgeber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Wird das gebuchte Apartment nicht anderweitig vermietet, so kann der Gastgeber den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise für die Übernachtung zu zahlen, die Reinigungskosten werden in voller Höhe erstattet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
3.2 Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde zu leisten.
4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
4.1 Es haben die vom Gastgeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, sind nicht enthalten.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
5.1 Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
5.2 Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
5.3 Akzeptierte Zahlungsmittel sind Paypal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5.4 Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.
6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
6.1 Ein reserviertes Apartment steht dem Gast im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
6.2 Die vom Gastgeber zur Verfügung gestellten Schlüssel sind am Abreisetag an einen vom Gastgeber genannten Dritten zu übergeben oder an dem vom Gastgeber durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort zu hinterlassen. Bei Verlust oder bei Nichtabgabe eines Schlüssels entsteht eine Gebühr von 40,00€. Der Gastgeber ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.3 Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Gastgeber und dem Gast vereinbart werden. Wenn der Gastgeber dem Late Check-out zustimmt, ist der Gastgeber berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist der Gastgeber berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.4 Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
6.5 Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Gastgeber und dem Gast vereinbart werden. Wenn der Gastgeber dem Early Check-in zustimmt, ist der Gastgeber berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.
7. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung
7.1 Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch den Gastgeber ausgewiesenen Preisen. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen den Gastgeber nicht zulässig. In diesen Fällen ist der Gastgeber berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
7.2 Die Nutzung der Wohnungen zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Der Gastgeber behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
8. HAFTUNG
8.1 Der Gastgeber haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet der Gastgeber für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Gastgeber beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gastgeber nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung vom Gastgeber steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.
8.2 Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Gastgebers, wird der Gastgeber auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet den Gastgeber unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
8.3 Der Gastgeber haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber dem Gastgeber eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Gastgeber. Andernfalls ist eine Haftung des Gastgebers für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
8.4 Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch den Gastgeber zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für den Gastgeber. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet der Gastgeber ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
8.5 Jegliche Ansprüche gegenüber dem Gastgeber verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Gastgeber sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.
8.6 Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Gastgebers. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet. Der Gastgeber verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von drei Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
9. KUNDENDATEN
9.1 Der Gastgeber erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist der Gastgeber berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.
9.2 Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist der Gastgeber berechtigt, die Buchung zu stornieren.
10. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
10.1 Der Gastgeber behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn
a) höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) Der Gastgeber begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image des Gastgebers und dessen Standort in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7) Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat der Gastgeber den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10.2 Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch den Gastgeber.
10.3 Erfolgte eine Kündigung seitens des Gastgebers wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist der Gastgeber berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens des Gastgebers bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
11. RAUCHVERBOT UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
11.1 Alle Apartments des Gastgebers sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
11.2 Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
11.3 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Gastgeber das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn der Gastgeber einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
11.4 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibel Sensoren innerhalb des Apartments.
11.5 Der Gastgeber ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 13.1 und 13.4 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
11.6 In den Gebäuden des Gastgebers können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
12. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
12.1 Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.
12.2 In den Apartments des Gastgebers ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.
12.3 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Gastgeber das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
12.4 In den Apartments des Gastgebers können Sensoren zur Dezibel Messung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen, Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibel Messung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
12.5 Der Gastgeber ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 12.1 und 12.2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, Der Gastgeber behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.
13. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
13.1 Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinauskommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat der Gastgeber Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
14. HAUSTIERE
14.1 Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist dem Gastgeber vor dem Check-in eigenständig vorzulegen.
14.2 Vom vorgenannten Grundsatz ist der Gastgeber berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens des Gastgebers in Rechnung gestellt. Der Gastgeber ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
15. INSTANDHALTUNG
15.1 Mit der Buchung eines Apartments verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat der Gastgeber das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Gastgeber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
15.2 Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und dem Gastgeber etwaige Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
15.3 Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber dem Gastgeber anzuzeigen.